Arzneimittelrecht

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, wo Ginseng als Nahrungsergänzung gilt und ohne besondere Zulassung verkauft werden darf, ist er in Deutschland als Arzneimittel eingestuft. Dies bedeutet eine strenge Kontrolle: Wie jedes andere Medikament muss Ginseng vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden. Der Hersteller muss nachweisen, dass die Arznei eine bestimmte Qualität besitzt und nachweisbare Wirkung erzielt.

 

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